Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Betreiber der Website eo-entsorgung.de sind bemüht, ihre Website in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Vorgaben der harmonisierten EU-Richtlinie 2019/882, der sogenannte Europäische Zugänglichkeitsakt (EAA) größtenteils barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehen vereinbar mit den Anforderungen der genannten Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei
- Alternativtexte für Bilder können nicht ausreichend formuliert sein
- Einige Kontraste sind noch nicht optimal angepasst
- Die Tastaturbedienbarkeit ist in Einzelfällen eingeschränkt
- Die Gebärdensprache- und Leichte-Sprache-Angebote fehlen derzeit noch
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.05.2025 erstellt.
Die Bewertung der Website erfolgte durch eine eigene Prüfung sowie durch externe Tools, zum Beispiel das
Web Accessibility Evaluation Tool (WAVE).
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
E&O Entsorgung GmbHAm Ockenheimer Graben 24, 55411 Bingen
E-Mail: info@eo-entsorgung.de
Telefon: 06721-984050
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGGbei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de