Festplatten Zerstörung

Wir verfügen über eine zweistufige mobile Hochleistungs-Schredderanlage mit einer Kapazität von bis zu 200 Festplatten pro Stunde! Vernichtung von Festplatten nach DIN 66399-2 in Partikelgröße H5 (max. 320 mm²)

Vernichtung von optischen Datenträgern wie CDs, DVDs, Blu-Rays’s nach DIN 66399-2 in Partikelgröße O3 (max. 160 mm²)

Vernichtung von Disketten, Magnetstreifen, ID-Karten, Magnetbandkassetten nach DIN 66399-2 in Partikelgröße T3 (max. 160 mm²)

Vernichtung von Speicherstick, Chipkarte, Halbleiterfestplatten, mobile Endgeräte nach DIN 66399-2 in Partikelgröße E2 (max. 800 mm²)

Durch das Vermischen des Materials und der anschließenden stofflichen Wiederverwertung ist die Wiederherstellbarkeit ausgeschlossen.

Unser Festplattenshredder bietet eine sichere und zuverlässige Vernichtung von Festplatten nach DIN 66399-2.

Unsere Zerkleinerungsmaschine erfüllt die modernsten Sicherheitsanforderungen und zerkleinert geräusch- und emissionsarm ihre Festplatten.

Erreichbare Sicherheitsstufen nach DIN:

– DIN 66399-2 H3
– DIN 66399-2 H4
– DIN 66399-2 H5

Erreichbare Sicherheitsstufen nach ISO/IEC:

– ISO/IEC 21964-2 H3
– ISO/IEC 21964-2 H4
– ISO/IEC 21964-2 H5

Selbst mehrfach gelöschten Festplatten können ohne viel Aufwand meistens wiederhergestellt werden.
Eine normgerechte Vernichtung der Festplatte kann nur durch mechanische Zerstörung des Datenträgers erreicht werden.

Eine Wiederherstellung der Daten von geshredderten Festplatten ist ausgeschlossen.

Aufgrund des hohen Edelmetallanteils lassen sich zerkleinerte Festplatten gewinnbringend als Rohstoff vermarkten. Abhängig von der Konfiguration können mit nur einer Maschine bis zu 1200 Festplatten pro Stunde datenschutzgerecht zerkleinert werden.

Unser Zerkleinerer ermöglicht sogar die Vernichtung nach 2 verschiedenen DIN Sicherheitsstufen bzw. Datenträgerarten mit nur einer Maschine. Die Anforderungen des BSI gemäß „Leitlinie für das Löschen und Vernichten von Verschlusssachen auf Datenträgern“ BSI-TL 03420 (v2.3 / August 2018) können erfüllt werden.

SSD’s, USB Sticks, SD-Cards

Selbst mehrfach gelöschten Halbleiterspeicher können ohne viel Aufwand meistens wiederhergestellt werden. Absolute Sicherheit bietet nur die physische Zerstörung der SSD, Smartphones, Tablets, USB-Sticks, etc.

Eine Wiederherstellung der Daten von den zerkleinerten Speichern ist ausgeschlossen.

Wir bieten Ihnen zuverlässige Zerkleinerungsmaschinen nach DIN 66399-2. Unsere 2-Wellen-Zerkleinerer erfüllen auch die modernsten Sicherheitsanforderung und erreichen die Sicherheitsstufen E3 bis E5.

Erreichbare Sicherheitsstufen nach DIN:

– DIN 66399-2 E3
– DIN 66399-2 E4
– DIN 66399-2 E5

Das Zerkleinerungsergebnis erfüllt die Anforderung des BSI gemäß M2.167 (Achtung, veraltert).

Aufgrund des hohen Edelmetallanteils lassen sich die zerkleinerten Halbleiterdatenspeicher gewinnbringend als Rohstoff vermarkten.