Batterien unterliegen einer eigenständigen Entsorgungsregelung und werden unabhängig von Elektroaltgeräten gesammelt. Ihre Entsorgung ist im Batteriegesetz (BattG) klar geregelt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Gerätebatterien (z. B. AA-, AAA-Zellen, Knopfzellen), Fahrzeugbatterien (z. B. Starterbatterien aus Autos) und Industriebatterien (z. B. Akkus aus E-Bikes, Solaranlagen oder Notstromanlagen). Viele dieser Batterien enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Blei, Cadmium oder Quecksilber. Daher ist eine umweltgerechte Rückgabe zwingend erforderlich. Als Privatkunde empfiehlt sich der Weg zum lokalen Wertstoffhof oder das zur Verfügung stehende Rücknahmesystem im Handel.

Batterien und Akkus dürfen keinesfalls im Haus- oder Restmüll entsorgt werden, sondern müssen separat entsorgt werden. Für größere Mengen aus dem Gewerbe oder unsere Entsorgungspartner ist E&O Entsorgung der Ansprechpartner in Sachen Batterieentsorgung.

Bleibatterien (AVV 16 06 01*) richtig entsorgen

Unterschieden wird in der Entsorgung zwischen Batterien unter 500 g, etwa aus kleineren Geräten, und über 500 g, wie sie in Fahrzeugen oder Industrieanlagen vorkommen. Beide Varianten gelten als gefährlich und müssen gesondert erfasst werden. Privatpersonen geben Bleibatterien am besten beim Händler, der Rücknahmestellen oder am Wertstoffhof ab. Gewerbliche Mengen unterliegen zusätzlichen Vorschriften: Sie müssen separat gelagert (z. B. in säurebeständigen Auffangwannen), ordnungsgemäß dokumentiert und ggf. über das Nachweisverfahren entsorgt werden. Auch der Transport fällt unter das Gefahrgutrecht (z. B. UN 2794 für Nassbatterien).

Bleibatterien – auch als Bleiakkus bekannt – enthalten giftiges Blei sowie Schwefelsäure und gelten als gefährlicher Abfall. Sie werden unter der Abfallschlüsselnummer 16 06 01* geführt und dürfen keinesfalls über den Rest- oder Elektroschrott entsorgt werden. Zu den typischen Einsatzbereichen gehören Autobatterien, Staplerbatterien oder Akkus in USV-Anlagen und Notstromsystemen. Bleibatterien sind mit dem Kürzel „Pb“ oder der Bezeichnung „VRLA“, „AGM“ oder „GEL“ gekennzeichnet. 

Unterschiedliche Arten von Bleibatterien zur Entsorgung

Lithiumbatterien (AVV 16 06 05*) richtig entsorgen

Lithiumbatterien und Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstark, aber auch besonders risikobehaftet. Sie können sich bei Beschädigung oder unsachgemäßer Lagerung entzünden oder sogar explodieren. Daher gelten sie als gefährlicher Abfall und werden unter der Nummer 16 06 05* geführt. Lithiumzellen finden sich in Smartphones, Laptops, E-Bikes, Akkuschraubern, Energiespeichern und vielen weiteren modernen Geräten. Sie sind meist mit „Li-Ion“, „LiFePO4“, „Lithium“ oder ähnlichen Bezeichnungen gekennzeichnet.

In der Praxis unterscheidet man auch hier zwischen kleineren Lithiumbatterien unter 500 g (z. B. aus Konsumgeräten) und größeren Akkupacks über 500 g (z. B. aus Elektrowerkzeugen oder Pedelecs). Für beide gilt: Sie dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Eine getrennte Sammlung, idealerweise in feuerfesten Behältern mit Isolationsmaterial (z. B. Vermiculite oder Löschgranulat), ist zwingend erforderlich. Gewerbebetriebe müssen Lithiumbatterien separat von anderen Batterien lagern, die Pole abkleben und die Vorgaben des Gefahrgutrechts (UN 3480, UN 3481) beim Transport beachten. Wir stellen Ihnen geeignete Sammelbehälter zur Verfügung und übernehmen die sichere Entsorgung.

Haushaltsbatterien (AVV 20 01 34 / 20 01 33*) entsorgen

Haushaltsbatterien fallen in großen Mengen an – ob im Haushalt, im Büro oder in gewerblichen Einrichtungen. Dabei unterscheidet man zwischen nicht gefährlichen Batterien wie Alkali-Mangan-, Zink-Kohle- oder NiMH-Zellen (AVV 20 01 34) und gefährlichen Haushaltsbatterien, z. B. Lithiumzellen oder alten Nickel-Cadmium-Batterien (AVV 20 01 33*). Letztere erfordern eine besonders sorgfältige Entsorgung, da sie brandgefährlich oder schadstoffhaltig sein können.

Typische Haushaltsbatterien sind AA, AAA, 9V-Blöcke oder Knopfzellen – aber auch kleine Akkus aus Zahnbürsten, Kameras oder Spielzeugen. Wichtig: Batterien gehören nie in den Restmüll. Sie müssen über Sammelboxen im Handel, Rückgabestellen oder kommunale Wertstoffhöfe entsorgt werden. Besonders bei Lithiumbatterien sollte auf eine getrennte Sammlung geachtet und die Pole bei Akkus abgeklebt werden. Gewerbliche oder große Mengen sollten in brandsicheren Behältern aufbewahrt und ggf. nachweispflichtig entsorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der sicheren Sammlung, Bereitstellung von Sammelbehältern und der gesetzeskonformen Verwertung.

Haushaltsbatterien zur Entsorgung