Batterien unterliegen einer eigenständigen Entsorgungsregelung und werden unabhängig von Elektroaltgeräten gesammelt. Ihre Entsorgung ist im Batteriegesetz (BattG) klar geregelt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Gerätebatterien (z. B. AA-, AAA-Zellen, Knopfzellen), Fahrzeugbatterien (z. B. Starterbatterien aus Autos) und Industriebatterien (z. B. Akkus aus E-Bikes, Solaranlagen oder Notstromanlagen). Viele dieser Batterien enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Blei, Cadmium oder Quecksilber. Daher ist eine umweltgerechte Rückgabe zwingend erforderlich. Als Privatkunde empfiehlt sich der Weg zum lokalen Wertstoffhof oder das zur Verfügung stehende Rücknahmesystem im Handel.
Batterien und Akkus dürfen keinesfalls im Haus- oder Restmüll entsorgt werden, sondern müssen separat entsorgt werden. Für größere Mengen aus dem Gewerbe oder unsere Entsorgungspartner ist E&O Entsorgung der Ansprechpartner in Sachen Batterieentsorgung.