Lampen und Leuchtstoffröhren

In die Sammelgruppe 3 fallen ausschließlich Lampen, die zur Erzeugung von Licht elektrische Energie nutzen – dazu gehören insbesondere LED-Lampen, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen. Diese Geräte enthalten häufig sensible Bauteile wie Starter, Vorschaltgeräte oder integrierte Elektronik. Besonders problematisch sind die enthaltenen Schadstoffe, etwa Quecksilber in Kompaktleuchtstofflampen oder Leuchtstoffröhren, weshalb sie keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Stattdessen müssen sie über spezielle Sammelstellen, Rückgabeboxen im Handel oder kommunale Wertstoffhöfe entsorgt werden. Klassische Glühbirnen und Halogenlampen hingegen zählen nicht als Elektroaltgeräte und gehören in den Restmüll – sie fallen nicht unter das ElektroG.

Wir übernehmen die Rücknahme ihrer Leuchtstoffröhren.

Leuchtstoffröhren werden als gefährlicher Abfall betrachtet. Kleinere Mengen können ebenso wie Elektroschrott bei Einzelhändlern oder örtlichen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgegeben werden. Gerne können Sie in unseren Standorten Leuchtmittel selbst anliefern. Wir nehmen diese kostenfrei an, wenn sie ohne Verpackungsreste sind und von Ihnen wegsortiert werden. Ansonsten fällt eine Handlingspauschale an (pro Stück). Falls Sie größere Mengen an Leuchtstoffröhren entsorgen möchten, bieten wir Ihnen die Abholung über Kartons oder andere, geeigneten Sammelcontainer an. Nach Ihrer Bestellung wird der Container zur Entsorgung der Leuchtstoffröhren an Ihrem Wunschtermin geliefert. Sobald der Container voll ist, arrangieren wir die Abholung der Leuchtstoffröhren.