Mineralfaserabfälle
Mineralfaserabfälle

Die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen wurde in Deutschland ab 01.06.2000 verboten. Die im Rückbau anfallenden Mineralfaserabfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Ausbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 521 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Säcken dicht verschlossen entsorgt werden.

Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.

  • Mineralfaserhaltiges Dämmmaterial
  • Steinwolle
  • Glaswolle
  • Dämmaterialien die sich optisch nicht von mineralfaserhaltigem Material unterscheiden lassen
  • andere Abfälle jeglicher Art
Kofferraum zu klein? Container mieten
Anfragen